Garantiebedingungen
Einleitung
Diese Informationen beschreiben den Unterschied zwischen gesetzlichen Gewährleistungsrechten und einer freiwilligen Garantie, den Umgang mit Mängeln, den Prüfablauf sowie die Anforderungen an Anfragen im Zusammenhang mit Möbelstücken. Sie gelten für Bestellungen innerhalb Deutschlands, insbesondere für Esszimmermöbel, Schlafzimmermöbel und Gartenmöbel wie Sideboards, Vitrinen, Einzelbetten, Garten Essgarnituren, Gartentische und Polyrattan Gartensessel.
1. Gesetzliche Gewährleistung
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 434, 437 Bürgerliches Gesetzbuch bleiben uneingeschränkt bestehen.
Wenn eine Ware bei Gefahrübergang mangelhaft ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher die gesetzlichen Rechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geltend machen.
Diese gesetzlichen Rechte bestehen unabhängig davon, ob eine zusätzliche freiwillige Garantie angeboten wird.
2. Verhältnis zwischen Gewährleistung und Garantie
Die gesetzliche Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und ergibt sich insbesondere aus §§ 434, 437 Bürgerliches Gesetzbuch.
Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Erklärung, die nur gilt, wenn sie ausdrücklich angeboten wird.
Eine freiwillige Garantie ersetzt nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und schränkt diese nicht ein.
3. Freiwillige Garantie
Eine freiwillige Garantie wird nur gewährt, wenn sie auf der jeweiligen Produktseite, in den Produktunterlagen oder in einer gesonderten Garantieerklärung ausdrücklich angegeben ist.
Wenn keine ausdrückliche Garantieerklärung vorliegt, gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 434, 437 Bürgerliches Gesetzbuch.
Eine freiwillige Garantie kann nur in dem Umfang gelten, der in der jeweiligen Garantieerklärung konkret beschrieben ist.
4. Garantiegeber
Soweit eine freiwillige Garantie ausdrücklich angeboten wird, ist der Garantiegeber die in der jeweiligen Garantieerklärung bezeichnete Stelle.
Wenn in einer Garantieerklärung kein anderer Garantiegeber angegeben ist, kann eine Anfrage über den Kundenservice gestellt werden, damit die Zuordnung geprüft werden kann.
Der Garantiegeber, die Dauer, der räumliche Geltungsbereich, die Voraussetzungen und der Umfang müssen aus der jeweiligen Garantieerklärung hervorgehen.
5. Dauer einer freiwilligen Garantie
Die Dauer einer freiwilligen Garantie richtet sich ausschließlich nach der jeweiligen Garantieerklärung.
Eine Garantiefrist wird nicht vermutet, wenn keine ausdrückliche Garantieerklärung vorhanden ist.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte nach §§ 434, 437 Bürgerliches Gesetzbuch bleiben unabhängig von einer freiwilligen Garantie bestehen.
6. Sachlicher Umfang
Der Umfang einer freiwilligen Garantie richtet sich nach der jeweiligen Garantieerklärung.
Bei Möbelstücken können je nach Erklärung insbesondere bestimmte Material-, Verarbeitungs- oder Funktionsmerkmale erfasst sein.
Nicht erfasst sind Sachverhalte, die nicht in der Garantieerklärung beschrieben sind oder die aufgrund gesetzlicher Gewährleistungsrechte gesondert zu prüfen sind.
7. Möbeltypische Eigenschaften
Möbel können aufgrund von Material, Verarbeitung, Bauform und Nutzung bestimmte produkttypische Eigenschaften aufweisen.
Dazu können insbesondere gehören:
leichte Farbabweichungen durch Bildschirmeinstellungen oder Lichtverhältnisse
geringe Maßabweichungen im Rahmen der Produktdarstellung
natürliche oder materialtypische Oberflächenunterschiede
gebrauchsabhängige Veränderungen bei Gartenmöbeln
normale Abnutzung durch Nutzung
Diese Eigenschaften stellen nicht automatisch einen Mangel dar. Maßgeblich ist die konkrete Beschaffenheit der Ware nach §§ 434, 437 Bürgerliches Gesetzbuch.
8. Farben, Maße und Produktdarstellung
Farben können aufgrund von Bildschirmeinstellungen, Lichtverhältnissen, Aufnahmewinkel oder Materialoberfläche von der Darstellung auf der Website abweichen.
Maßangaben sollten vor der Bestellung mit dem vorgesehenen Aufstellort verglichen werden.
Bei Sideboards, Vitrinen, Einzelbetten, Garten Essgarnituren, Gartentischen und Polyrattan Gartensesseln können Größe, Aufbau, Transportverpackung und einzelne Bauteile für die Nutzung und Prüfung relevant sein.
9. Ausschlüsse bei freiwilliger Garantie
Soweit eine freiwillige Garantie ausdrücklich angeboten wird, können Ausschlüsse nur nach Maßgabe der jeweiligen Garantieerklärung gelten.
Typische Ausschlüsse können insbesondere betreffen:
normale Abnutzung
unsachgemäße Nutzung
nicht bestimmungsgemäße Verwendung
fehlerhafte Montage durch Kundinnen oder Kunden
Beschädigung durch äußere Einwirkung
Transportschäden nach unsachgemäßem Rücktransport
Schäden durch fehlende oder ungeeignete Transportverpackung bei Rücksendungen
Veränderungen durch Witterung, soweit sie bei Gartenmöbeln nutzungs- oder materialbedingt auftreten
Gesetzliche Gewährleistungsrechte nach §§ 434, 437 Bürgerliches Gesetzbuch bleiben unberührt.
10. Keine Einschränkung bei mangelhafter Ware
Wenn eine Ware mangelhaft ist, bleiben gesetzliche Ansprüche nach §§ 434, 437 Bürgerliches Gesetzbuch bestehen.
Dies gilt unabhängig davon, ob ein Sachverhalt von einer freiwilligen Garantie erfasst ist.
Eine freiwillige Garantie darf nicht dazu verwendet werden, gesetzliche Gewährleistungsrechte auszuschließen, zu ersetzen oder zu beschränken.
11. Prüfung eines Anliegens
Bei einer Anfrage zu einem möglichen Mangel, einer gesetzlichen Gewährleistung oder einer freiwilligen Garantie wird der Sachverhalt anhand der bereitgestellten Informationen geprüft.
Für die Prüfung können insbesondere erforderlich sein:
Bestellnummer
vollständiger Name
betroffener Artikel
Datum der Zustellung
Beschreibung des Sachverhalts
Fotos der betroffenen Stelle
Fotos der Transportverpackung, soweit relevant
Fotos der Schutzmaterialien, soweit relevant
Informationen zur Nutzung oder Montage, soweit relevant
12. Transportschäden
Bei sichtbaren Transportschäden sollte eine Sichtprüfung bei Zustellung durchgeführt werden.
Bei erheblichen Schäden kann eine Annahmeverweigerung bei erheblichen Schäden in Betracht kommen.
Schäden sollten durch Fotos der Transportverpackung, Schutzmaterialien, Versandetiketten und beschädigten Stellen dokumentiert werden.
Die Prüfung von Transportschäden erfolgt sachbezogen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 434, 437 Bürgerliches Gesetzbuch.
13. Rücksendung zur Prüfung
Wenn eine Rücksendung zur Prüfung erforderlich ist, müssen Möbelstücke transportfähig verpackt werden.
Dabei sind Rücktransport größerer Möbelstücke, Verpackungsanforderungen und Zustand der Ware zu berücksichtigen.
Originalverpackung, Schutzmaterialien und Transportverpackung sollten nach Möglichkeit verwendet werden. Wenn die Originalverpackung nicht mehr vorhanden ist, muss eine geeignete Transportverpackung verwendet werden, die Größe, Gewicht und Beschaffenheit des Möbelstücks berücksichtigt.
14. Prüfung nach Eingang der Ware
Nach Eingang der Ware wird der Zustand geprüft.
Die Prüfung kann insbesondere sichtbare Beschädigungen, Materialzustand, Vollständigkeit, Aufbaukomponenten, Gebrauchsspuren, Verpackung und die vorgelegte Dokumentation umfassen.
Das Ergebnis der Prüfung richtet sich nach dem konkreten Sachverhalt, den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und einer etwaigen freiwilligen Garantieerklärung.
15. Rückerstattung oder weitere Bearbeitung
Wenn nach Prüfung ein erstattungsfähiger Betrag besteht, wird die Rückerstattung innerhalb von 1–3 Werktagen über die ursprüngliche Zahlungsmethode bearbeitet.
Die tatsächliche Gutschrift hängt von Zahlungsinstitution, Kartenanbieter oder kartenausgebender Stelle ab.
Andere gesetzliche Rechte nach §§ 434, 437 Bürgerliches Gesetzbuch bleiben unberührt.
16. Datenschutz bei Anfragen
Bei Anfragen zu Gewährleistung, Mängeln oder freiwilliger Garantie werden personenbezogene Daten verarbeitet, soweit dies zur Prüfung und Bearbeitung erforderlich ist.
Die Verarbeitung kann insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragsabwicklung, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung rechtlicher Pflichten und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur sachlichen Prüfung und Dokumentation des Anliegens erfolgen.
Soweit Fotos, Nachweise oder Kommunikationsinhalte übermittelt werden, werden diese nur im erforderlichen Umfang für die Bearbeitung verwendet.
17. Kontakt
Bei Fragen zu gesetzlicher Gewährleistung, möglichen Mängeln, freiwilliger Garantie, Prüfung, Rücksendung oder Dokumentation kann der Kundenservice kontaktiert werden.
E-Mail: pricing@fariaiaspace.com
Telefon: +81 (905) 263 70 30
Adresse: 10-4-1 YURIGAHARA KITA-KU SAPPORO-SHI HOKKAIDO 002-8081 JAPAN
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